Auf dem Weg zur Arbeit hörte ich in den Nachrichten, dass der Bundesgerichtshof erst Anfang 2009 abschließend über den Fortbestand der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer entscheiden will.
Da fragte ich mich dann, was denn mit den Steuererklärungen für 2007 und 2008 geschieht und ob der Steuerzahler berechtigt ist, das Geld nachzufordern, wenn das BGH entscheidet, dass die Kürzungen zu Unrecht durchgeführt wurden.
Aber soeben las ich auf auf der Website des Stern:
Die Pendlerpauschale wird vorläufig weiterhin in vollem Umfang gewährt. Allerdings ist nicht klar, ob sich der Steuervorteil in barer Münze auszahlt. Denn alle Einkommensteuerbescheide sind ab 2007 nur vorläufig gültig. Bis das Bundesverfassungsgericht über die Pendlerpauschale entscheidet.
Das lässt doch hoffen. Sie ist auf jeden Fall sichergestellt, dass der Betrag verrechnet bzw. ausgezahlt wird, wenn das BGH positiv für den Steuerzahler entscheidet. Somit also keine spätere Rennerei wegen der Anpassung des Steuerbescheids.
Obwohl.... In dem Nachrichtenbericht wurde auch erwähnt, dass man unter Umständen plant, den Satz von 30Cent/km auf 20 oder 25Cent/km herabzusetzen. Ist ja klar, dass es da wieder ein ABER geben muss. Wäre sonst ja auch zu schön.
Ich habe ja nun die Hoffnung, dass das BGH die richtige Entscheidung fällt. Wenngleich ich mich schon wundere, warum dies erst im Jahr 2009 geschehen soll. Für mich steht die Entscheidung ja schon fest.....